Mitarbeitervertretung

MAV - MITARBEITERVERTRETUNG

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Mitarbeitervertretung der Region VII - Leipzig     

Herzlich willkommen auf der Seite unserer gemeinsamen Mitarbeitervertretung (MAV).


Mitarbeitervertretungen nehmen in kirchlichen Einrichtungen die Aufgaben von Betriebsräten wahr, da das Betriebsverfassungsgesetz auf Religionsgemeinschaften, sowie ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen keine Anwendung findet.

Unsere am 8. Juni 2021 gewählte Mitarbeitervertretung ist das von den wahlberechtigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, unseres seit dem 01.01.2021 bestehenden Schwesterkirchverhältnisses, gewählte Gremium, welches die Aufgaben und Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber den Dienststellenleitungen wahrnimmt und vertritt. 

Zu unserem Schwesterkirchverhältnis gehören die Ev.-Luth. Pauluskirchgemeinde Leipzig-Grünau, die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Markranstädter-Land-Rückmarsdorf-Dölzig, die Ev.-Luth. Nathanaelkirchgemeinde Leipzig-Lindenau, die Ev.-Luth. St. Laurentiuskirchgemeinde Leipzig-Leutzsch, die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Böhlitz-Ehrenberg und die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Gundorf.


Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat das Recht, sich an die Mitarbeitervertretung zu wenden bzw. ein Mitglied der MAV zu Personalgesprächen hinzuzuziehen.

Aufgaben der Mitarbeitervertretung


Zu den Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehören u.a.:


  • die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter/innen zu fördern und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten,
  • sich der persönlichen Sorgen und Nöte des/der Mitarbeiters/in anzunehmen und sofern er/sie dies wünscht, seine/ihre Anliegen bei der Dienststellenleitung vorzutragen,
  • dafür einzutreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden,
  • sich für die Gleichstellung und die Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Dienststelle einzutreten,
  • mitzubestimmen in organisatorischen, sozialen und personellen Angelegenheiten, wie z. B. über die Festlegung von Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
  • mitzubestimmen über die Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan;
  • über die Auswahl der Teilnehmer/innen an Fortbildungsveranstaltungen
  • mitzubestimmen bei Einstellungen, Eingruppierung, Kündigung nach der Probezeit
  • mitzuberaten z. B. bei wesentlichen Änderungen in der Organisation in der Dienststelle, Aufstellen von Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs, u.ä.
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